LRA ERZ, Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG): Allgemeinverfügung zur Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an natürlichen Gewässern (Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“) vom 28.07.2022
Allgemeinverfügung zur Untersagung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs an natürlichen Gewässern
(Allgemeinverfügung „Entnahmeverbot“) vom 28.07.2022
Die Allgemeinverfügung tritt ab dem Tag nach der Bekanntgabe in Kraft. Amtsblatt 2022 39