29.11. Pyramidenanschieben     Weihnachtsmarkt am 14.12. auf dem Platz vor der FFW     6. Dezember 3. Nikolausfestdes VzEhz      825-Jahr-Feier 22-24 August 2025     +++ Bürgersprechstunde nach telefonischer Vereinbarung unter 03721/26 06-912 Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr+++

    Herzlich Willkommen in der Gemeinde Gornsdorf

    Aktuelles

    Liebe Leserinnen, liebe Leser, Unsere Bibliothek bleibt am 07. Dezember 2024, sowie vom 19. Dezember 2024 bis 04. Januar 2025
    geschlossen.
    Ab dem 09. Januar 2025 sind wir wieder für euch da.
    Wir wünschen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
    Euer Bibliotheksteam Gornsdorf

    Weihnachtsmarkt 2024

    Liebe Leserinnen und Leser,
    wir bitten Euch, die Bücher, die über den Rückgabetermin hinaus noch in Eurem Besitz sind, in die Bibliothek zurück zu bringen.
    Gerne verlängern wir auch den Termin.
    Wir danken für Euer Verständnis.

    Öffnungszeiten:
    Donnerstag: 13:00 – 17:00 Uhr
    Jeden 1. Sonnabend im Monat: 9:00 – 11:00 Uhr

    Mit freundlichen Grüßen
    Euer Bibliotheksteam

    nach telefonischer Vereinbarung unter 03721/26 06-912
    Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr

    Liebe Gornsdorferinnen und Gornsdorfer,

    wappen Gornsdorfder Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.24 das Bürgerbegehren zum Erhalt des Rathauses für nicht zulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde nicht etwa getroffen, weil das Interesse der Bevölkerung „mit Füssen getreten“ werden soll, sondern weil das Bürgerbegehren inhaltliche Mängel aufwies, die nicht gebilligt werden konnten:


    1. So wurde den Unterzeichnern u.a. offeriert, dass der Gemeinderat bereits über die Zukunft des Gebäudes entschieden hat. Dem ist bei Weitem nicht so! Es wurden bisher lediglich Varianten zur weiteren Nutzung der gemeindlichen Gebäude unter dem Aspekt der noch zu erfüllenden Aufgaben erarbeitet, die perspektivischen Sanierungskosten ermittelt und Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten aufgezeigt und diskutiert.

    2. Weiterhin enthielt die Begründung falsche Angaben zur Summe der Gelder, die in das Gebäude geflossen sind und gleichzeitig zur Art der Maßnahmen. Statt der angegebenen 230T€ und als Investition dargestellten Maßnahmen sind nachweislich 147T€ in das Gebäude geflossen – nicht aber als Investition sondern als reine Instandhaltungsmaß-nahmen, 60T€ davon als Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Schäden.

    Die den Unterzeichnern vorgelegte Begründung enthielt somit falsche und irreführende Angaben, die durch den Gemeinderat so nicht akzeptiert werden können.

    3. Des Weiteren muss ein Kostendeckungsvorschlag den gesamten finanziellen Aufwand zur Verwirklichung des Begehrens umfassen, sodass sich die Unterzeichner ihrer Verantwortung für die finanziellen Folgen des Projektes bewusst sein können. Mit den zur Deckung angegebenen Maßnahmen (Veräußerung Bürgerservice, Garagengrundstück Bergstraße und Gärten neben FFW zur Wohnbebauung) sowie künftige Mieteinnahmen zur Deckung der laufenden Kosten) würde jedoch gegenüber der durch ein Architekturbüro ermittelten Summe ein Fehlbetrag von rund 2 Mio € entstehen. Selbst mit einer Sanierung abseits der derzeit geltenden Normen wie. z.B. Barrierefreiheit, Brandschutzbestimmungen, Energieeffizienz u.a. würde der im Bürgerbegehren aufgeführte Betrag nicht ausreichend sein. Diese Summe müsste die Gemeinde dann an anderer Stelle im Haushalt aufbringen, bzw. bei anderen Einrichtungen kürzen.

    Ausschließlich aus diesen genannten Gründen musste das Bürgerbegehren als nicht zulässig abgelehnt werden.

    Wir respektieren das öffentliche Interesse am Gebäude allerdings sehr wohl, bereits in der Sitzung wurde daher aus der Mitte des Gemeinderates heraus festgestellt, dass eine weitere Sitzung zum Thema Rathaus erforderlich ist. Diese wird stattfinden am


    Donnerstag, dem 07.03.24 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.

    Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2024 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2023 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf (FFw-Gerätehaus) sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.
    Steuerpflichtige werden gebeten, die notwendigen Formulare selbst über das Finanzamt zu beziehen bzw. können sich die entsprechenden Formulare auch online beschafft werden.
    Link: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

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