Liebe Gornsdorferinnen und Gornsdorfer,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.02.24 das Bürgerbegehren zum Erhalt des Rathauses für nicht zulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde nicht etwa getroffen, weil das Interesse der Bevölkerung „mit Füssen getreten“ werden soll, sondern weil das Bürgerbegehren inhaltliche Mängel aufwies, die nicht gebilligt werden konnten:
1. So wurde den Unterzeichnern u.a. offeriert, dass der Gemeinderat bereits über die Zukunft des Gebäudes entschieden hat. Dem ist bei Weitem nicht so! Es wurden bisher lediglich Varianten zur weiteren Nutzung der gemeindlichen Gebäude unter dem Aspekt der noch zu erfüllenden Aufgaben erarbeitet, die perspektivischen Sanierungskosten ermittelt und Vor- und Nachteile der jeweiligen Varianten aufgezeigt und diskutiert.
2. Weiterhin enthielt die Begründung falsche Angaben zur Summe der Gelder, die in das Gebäude geflossen sind und gleichzeitig zur Art der Maßnahmen. Statt der angegebenen 230T€ und als Investition dargestellten Maßnahmen sind nachweislich 147T€ in das Gebäude geflossen – nicht aber als Investition sondern als reine Instandhaltungsmaß-nahmen, 60T€ davon als Maßnahmen zur Beseitigung aufgetretener Schäden.
Die den Unterzeichnern vorgelegte Begründung enthielt somit falsche und irreführende Angaben, die durch den Gemeinderat so nicht akzeptiert werden können.
3. Des Weiteren muss ein Kostendeckungsvorschlag den gesamten finanziellen Aufwand zur Verwirklichung des Begehrens umfassen, sodass sich die Unterzeichner ihrer Verantwortung für die finanziellen Folgen des Projektes bewusst sein können. Mit den zur Deckung angegebenen Maßnahmen (Veräußerung Bürgerservice, Garagengrundstück Bergstraße und Gärten neben FFW zur Wohnbebauung) sowie künftige Mieteinnahmen zur Deckung der laufenden Kosten) würde jedoch gegenüber der durch ein Architekturbüro ermittelten Summe ein Fehlbetrag von rund 2 Mio € entstehen. Selbst mit einer Sanierung abseits der derzeit geltenden Normen wie. z.B. Barrierefreiheit, Brandschutzbestimmungen, Energieeffizienz u.a. würde der im Bürgerbegehren aufgeführte Betrag nicht ausreichend sein. Diese Summe müsste die Gemeinde dann an anderer Stelle im Haushalt aufbringen, bzw. bei anderen Einrichtungen kürzen.
Ausschließlich aus diesen genannten Gründen musste das Bürgerbegehren als nicht zulässig abgelehnt werden.
Wir respektieren das öffentliche Interesse am Gebäude allerdings sehr wohl, bereits in der Sitzung wurde daher aus der Mitte des Gemeinderates heraus festgestellt, dass eine weitere Sitzung zum Thema Rathaus erforderlich ist. Diese wird stattfinden am
Donnerstag, dem 07.03.24 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.