Information zur Bereitstellung der Vordrucke „Einkommensteuererklärung“ / „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ für das Jahr 2025

Entsprechend einer Information des Finanzamtes Stollberg werden auch im Jahr 2026 keine Vordrucke zur „Einkommensteuererklärung“ 2025 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf sowie im Bürgerservice Gornsdorf zur Abholung bereitgestellt.
Steuerpflichtige werden gebeten, die notwendigen Formulare selbst über das Finanzamt zu beziehen bzw. können sich die entsprechenden Formulare auch online beschafft werden.
Link: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare

Öffnungszeiten/Erreichbarkeit Finanzamt Stollberg:
Montag: 07:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

Info-Telefon der Finanzämter für allgemeine Auskünfte zu steuerlichen Themen:
Telefon: 0351/7999-7888
(Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr)

Bereitstellung Vordrucke "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" 2025
Ab Ende Januar 2026 liegen in den Rathäusern Auerbach, Burkhardtsdorf und Gornsdorf sowie im Bürgerservice zu den bekannten Öffnungszeiten die Vordrucke "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften 2025" in den entsprechenden Auslagen zur Abholung bereit.

Vielen Dank für die Beachtung.

Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf
Öffentlichkeitsarbeit

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