Das Kommunale Bürgerbudget im Erzgebirgskreis geht in die nächste Runde: Mit einem Förderbetrag von insgesamt 40.000 Euro, welcher sowohl die vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Mittel als auch eine zusätzliche Aufstockung des Erzgebirgskreises einschließt, wird die Unterstützung für bürgerschaftliche Projekte erneut ermöglicht.
Die Förderung zielt auf kommunale bzw. lokale Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren ab, die dazu dienen, das Gemeinwesen zu stärken und einen gesellschaftlichen Mehrwert vor Ort zu schaffen. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen die Möglichkeit, ihre Ideen für lokale Projekte in die Tat umzusetzen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Für die Projekte gelten folgende allgemeine Kriterien:
. Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
. Es muss ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort bestehen.
. Es muss rechtlich, technisch und zeitlich innerhalb des laufenden Jahres realisierbar sein.
. Die beantragten Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts, wobei die Gesamtausgaben 10.000,00 EUR nicht übersteigen sollten.
. Das Projekt zielt darauf ab, das lokale Gemeinwesen zu stärken und wurde mit der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgestimmt. Hierzu ist eine kurze Befürwortung/Stellungnahme einzureichen.
Beispielhaft förderfähig sind unter anderem:
. Anlegen von Streuobstwiesen, Blumenwiesen oder Kräutergärten
. Bänke und Wanderwege
. Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
. Spielplatzgestaltung
. Naturschutzprojekte
. Kostüme für Umzüge
. Nachbarschaftsprojekte
. Mitfahrbänke
. Büchertauschtelefonzellen
. Unterstellmöglichkeiten für Skateparks oder Fahrräder
. Grillstellen, Feuerstellen oder Orts-Pyramiden
Sollten Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit von geplanten Projekten auftreten, so steht die Fachstelle Ehrenamt gern beratend zur Seite.
Antragsberechtigung
Die Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro pro Projekt können von Bürgerinnen und Bürgern des Erzgebirgskreises ab 16 Jahren beantragt werden, die Projekte mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort oder zur eigenen Gemeinde umsetzen möchten.
Antragsberechtigt sind außerdem Organisationen, darunter Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen sowie andere gemeinnützige Verbände und Vereine (Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich)
Antragsfristen und -verfahren
Die Antragsfrist für das Jahr 2026 erstreckt sich vom 23. Februar 2026 bis zum 23. März 2026.
Interessierte können ihre Anträge ausschließlich online über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen einreichen: https://mitdenken.sachsen.de/-uckQm7XR
Dem Antrag ist zwingend eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Alle eingereichten Anträge werden zunächst auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury, die bei gleicher Eignung der Projekte auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb des Erzgebirgskreises achtet. In die Bewertung fließen unter anderem Kreativität und Innovationsgrad ein.
Die Bescheiderteilung erfolgt durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2026. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragstellung und weitere Informationen:
Den Link zur Antragsstellung sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier: h//info%
Kontakt für Rückfragen:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831-1021/ -1022 / -1023
E-Mail:
Das Kommunale Bürgerbudget im Erzgebirgskreis geht in die nächste Runde: Mit einem Förderbetrag von insgesamt 40.000 Euro, welcher sowohl die vom Freistaat Sachsen bereitgestellten Mittel als auch eine zusätzliche Aufstockung des Erzgebirgskreises einschließt, wird die Unterstützung für bürgerschaftliche Projekte erneut ermöglicht.
Die Förderung zielt auf kommunale bzw. lokale Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren ab, die dazu dienen, das Gemeinwesen zu stärken und einen gesellschaftlichen Mehrwert vor Ort zu schaffen. Sie bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen die Möglichkeit, ihre Ideen für lokale Projekte in die Tat umzusetzen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Für die Projekte gelten folgende allgemeine Kriterien:
. Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
. Es muss ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort bestehen.
. Es muss rechtlich, technisch und zeitlich innerhalb des laufenden Jahres realisierbar sein.
. Die beantragten Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts, wobei die Gesamtausgaben 10.000,00 EUR nicht übersteigen sollten.
. Das Projekt zielt darauf ab, das lokale Gemeinwesen zu stärken und wurde mit der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgestimmt. Hierzu ist eine kurze Befürwortung/Stellungnahme einzureichen.
Beispielhaft förderfähig sind unter anderem:
. Anlegen von Streuobstwiesen, Blumenwiesen oder Kräutergärten
. Bänke und Wanderwege
. Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
. Spielplatzgestaltung
. Naturschutzprojekte
. Kostüme für Umzüge
. Nachbarschaftsprojekte
. Mitfahrbänke
. Büchertauschtelefonzellen
. Unterstellmöglichkeiten für Skateparks oder Fahrräder
. Grillstellen, Feuerstellen oder Orts-Pyramiden
Sollten Unsicherheiten bezüglich der Förderfähigkeit von geplanten Projekten auftreten, so steht die Fachstelle Ehrenamt gern beratend zur Seite.
Antragsberechtigung
Die Fördermittel in Höhe von 2.000 Euro pro Projekt können von Bürgerinnen und Bürgern des Erzgebirgskreises ab 16 Jahren beantragt werden, die Projekte mit direktem Bezug zum eigenen Wohnort oder zur eigenen Gemeinde umsetzen möchten.
Antragsberechtigt sind außerdem Organisationen, darunter Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen sowie andere gemeinnützige Verbände und Vereine (Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich)
Antragsfristen und -verfahren
Die Antragsfrist für das Jahr 2026 erstreckt sich vom 23. Februar 2026 bis zum 23. März 2026.
Interessierte können ihre Anträge ausschließlich online über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen einreichen: https://mitdenken.sachsen.de/-uckQm7XR
Dem Antrag ist zwingend eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde beizufügen. Unvollständig oder verspätet eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Alle eingereichten Anträge werden zunächst auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet eine Jury, die bei gleicher Eignung der Projekte auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb des Erzgebirgskreises achtet. In die Bewertung fließen unter anderem Kreativität und Innovationsgrad ein.
Die Bescheiderteilung erfolgt durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2026. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragstellung und weitere Informationen:
Den Link zur Antragsstellung sowie die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier: https://mitdenken.sachsen.de/-uckQm7XR
Kontakt für Rückfragen:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Büro des Landrates / Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831-1021/ -1022 / -1023
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