Die Gemeinde Gornsdorf ist bemüht, ihre Website www.gornsdorf.de, www.gornsdorf-erzgebirge.de, www.gornsdorf.eu im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetpräsenz www.gornsdorf.de, www.gornsdorf-erzgebirge.de, www.gornsdorf.eu .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben der BITV 2.0 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen unvereinbar mit den barrierefreien Anforderungen:
- PDF-Dokumente: Ältere, im Download-Bereich bereitgestellte Dokumente, Formulare und Bekanntmachungen sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei (z. B. fehlende Tagging-Strukturen oder Texterkennungen). Wir arbeiten schrittweise daran, neu bereitgestellte Dokumente barrierefrei einzubinden.
- Systembedingte Menü-Komponenten: Bestimmte technische Steuerungselemente und Dropdown-Strukturierungen des verwendeten Content Management Systems (CMS) können in seltenen Randfällen von automatisierten Prüf-Tools als leere Anker erkannt werden, obwohl sie die Bedienbarkeit für Bürger nicht einschränken.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 9. Oktober 2026 überprüft und erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der technischen und redaktionellen Umsetzung sowie automatisierten und manuellen Überprüfungen der Website-Strukturen.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie können uns kontaktieren:
Gemeindeverwaltung Gornsdorf
Hauptstraße 83
09390 Gornsdorf
Telefon: +49 3721 / 26 06 912
Telefax: +49 3721 / 26 06 230
E-Mail:
Internet: www.gornsdorf.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei erreichbar ist, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese prüft, ob im Rahmen eines Verfahrens nach dem Sächsischen Inklusionsgesetz (SächsBGG) Handlungsbedarf besteht.
Kontakt zur Durchsetzungsstelle Sachsen:
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-10713
E-Mail:
Webseite: www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
