Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:
Pressemitteilung Nr. 79
Wasserentnahme aus Gewässern im Anlieger- und Eigentümergebrauch derzeit nicht zulässig.
Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Gewässern des Erzgebirgskreises flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise stark beeinträchtigt. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer, es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben.