Verbrennen von Pflanzenabfällen verboten!
Das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen
– SächsKrWBodSchG - ist am 22.03.2019 in Kraft getreten.
Damit ist die Pflanzenabfallverordnung aufgehoben worden.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen - auch ausnahmsweise – ist nicht mehr zulässig.
Grünabfälle, zu denen auch Pflanzenabfälle gehören, sollen verwertet werden.
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#mehrfrauenindieparlamente des Deutschen Frauenrats!
Sehr geehrte MitstreiterInnen,
wir haben es geschafft! Seit gestern ist unser Aufruf #mehrfrauenindieparlamente online. Er wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen. Damit ist uns ein starkes Bündnis gelungen. Im Namen unserer Vorsitzenden, Mona Küppers, und unserer Leiterin des Fachausschusses Parität, Elke Ferner, danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre Teilnahme und Unterstützung.
Unter www.mehrfrauenindieparlamente.de können nun alle unterzeichnen, die mit uns eine paritätische Verteilung von politischer Macht und Verantwortung fordern.
Und um noch stärker zu werden, bitte ich Sie: Erzählen Sie es weiter, werben Sie für Unterstützung und teilen, teilen, teilen Sie unseren Link in den sozialen Medien (#mehrfrauenindieparlamente). Schauen Sie dazu auch gerne auf unsere Kanäle, Twitter (@frauenrat) und facebook.
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