Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 16. November 2025 möglich.
Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:
Der Erzgebirgskreis stellt im Jahr 2025 insgesamt 50.000 Euro aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget bereit. Mit dieser Förderung sollen Projekte unterstützt werden, die das Ehrenamt sichtbar machen, würdigen und weiterentwickeln – denn Engagement verdient Anerkennung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Erzgebirgskreis, darunter insbesondere Spitzenverbände und örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden und Stiftungen sowie andere gemeinnützige Vereine und Verbände.
Pro Organisation kann ein Vorhaben mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Die Auswahl erfolgt nach dem Windhundprinzip: Wer seinen vollständigen, formell zulässigen Antrag zuerst einreicht, hat die besten Chancen, eine Förderung zu erhalten. Teilkürzungen sind möglich, wenn nicht förderfähige Positionen enthalten sind, Höchstbeträge überschritten werden oder zur Haushaltsbewirtschaftung eine quotale Kürzung erforderlich ist. Teilkürzungen werden begründet; der Zuwendungszweck muss weiterhin erreichbar sein.
Bewilligungszeitraum ist der 1. Januar − 31. Dezember 2025. D. h., auch bereits im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum heutigen Tag entstandene Ausgaben können grundsätzlich gefördert werden, sofern sie den Förderbedingungen entsprechen.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Vorhaben umzusetzen und die Vielfalt des Ehrenamts sichtbar zu machen, Engagement und Vereinsarbeit zu stärken oder weitere Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten zu gewinnen.
Förderschwerpunkte:
Sachkostenzuschüsse – Engagement praktisch unterstützen
Fort- und Weiterbildungen – Kompetenzen stärken
Reisekosten
Personalausgaben – Engagement professionell begleiten
Ehrenamtsveranstaltungen – Vielfalt sichtbar machen und würdigen
Prämierungen und Auszeichnungen – Engagement honorieren
Aktivierungs- und Gewinnungsmaßnahmen – neue Freiwillige gewinnen
Förderbeispiele: Materialien, Vereinsbedarf, Technik, Drucksachen, Ausstattung, Teilnahmegebühren, Referentenhonorare, Raummieten, Bewirtungskosten, Fahrten zu Veranstaltungen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Dankeschön-Aktionen, Freiwilligentage, kleine Präsente, Pokale, Urkunden, Gutscheine, Preisgelder, symbolische Anerkennungen, Öffentlichkeitsarbeit, Info- und Mitmachaktionen, Kampagnen zur Freiwilligengewinnung usw.
Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen, der Erwerb unbeweglicher Sachen sowie der Erwerb von Fahrzeugen. Im Zweifel ist eine vorherige Absprache mit dem Fördermittelgeber zur Klärung einzelner Positionen empfehlenswert.
Alle Informationen, Förderkriterien und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier:
Kommunales Ehrenamtsbudget 2025 – Ehrenamt im Erzgebirge
Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2025
Antragstellung: Fördermittel SächsKomPauschVO - Kommunales Ehrenamtsbudget 2025 | Beteiligungsportal Erzgebirgskreis
Haben Sie Fragen? Die Fachstelle Ehrenamt unterstützt Sie gern per E-Mail oder telefonisch auf Ihrem Weg zum Fördermittelantrag.
Landratsamt Erzgebirgskreis – Fachstelle Ehrenamt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03733 831 – 1021 / –1022
E-Mail:

