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Festsetzung der Grundsteuer:
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 in der derzeit geltenden Fassung
wird hiermit für die Gemeinde Gornsdorf die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt
veranlagten Höhe festgesetzt.