Festsetzung der Grundsteuer 2024

Festsetzung der Grundsteuer:
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 in der derzeit geltenden Fassung
wird hiermit für die Gemeinde Gornsdorf die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt
veranlagten Höhe festgesetzt.

Diese Festsetzung gilt für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keinen
Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleichbleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer
wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Erteilung eines neuen Grundsteuerbescheides erfolgt nur, wenn Änderungen in den
Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.
Zahlungsaufforderung:
Die Grundsteuer 2024 ist in Höhe der jeweiligen Raten zu den in dem zuletzt zugesandten
Grundsteuerbescheid angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.

Veröffentlichung  im Gornsdorfer Amtsblatt 01-2024