Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31. März 2021
Az.: 21-0502/3/16-2021/48492
Auszug aus der Allgemeinverfügung vom 31.03.2021
IV. Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 21. April 2021. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes-Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus - Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 6. März 2021, Az.:21-0502/3/15-2021/38991, außer Kraft.
Allgemeinverfügung - Anordnung Hygienemaßnahmen vom 31.03.2021